Amtliche Mitteilung vom 26.02.14

Anträge betreffend die Gewährung von Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe und für weiterverarbeitende Betriebe im landwirtschaftlichen Bereich während der Übergangsphase bis zum Inkrafttreten des neuen Agrargesetzes Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen für die Gewährung von Investitionsbeihilfen sind am 1. Januar 2014 (für weiterverarbeitende Betriebe im landwirtschaftlichen Bereich) ausgelaufen beziehungsweise werden am 1. Juli 2014 (letzte Antragstellung am 31. März 2014) auslaufen. Da an den genannten Daten das neue Agrargesetz noch nicht in Kraft getreten sein wird, werden die möglichen Antragsteller dringend gebeten, die nachfolgenden Richtlinien zu beachten. … Amtliche Mitteilung vom 26.02.14 weiterlesen